Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für DC Entrümpelung

Vertragsbedingungen für professionelle Entrümpelungen, Räumungen, Haushaltsauflösungen, Verlassenschaftsräumungen, Messie-Räumungen, Demontage, Abtransport und Entsorgung in Villach, Klagenfurt und ganz Kärnten. Vertragspartner ist die DC Umzug OG.

WohnungsentrümpelungHausräumungVerlassenschaftMessie-RäumungEntsorgungBesenrein
Wichtiger Anwendungshinweis: Maßgeblich sind der konkret vereinbarte Leistungsumfang und das schriftliche Angebot. Zwingende Rechte von Verbrauchern sowie zwingende abfall-, gewerbe- und sicherheitsrechtliche Vorschriften können durch diese AGB nicht eingeschränkt werden.
01 Geltungsbereich, Marke und VertragspartnerDC Entrümpelung ist eine Geschäftsbezeichnung der DC Umzug OG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Verträge und Leistungen, die unter der Geschäftsbezeichnung DC Entrümpelung angeboten werden. Vertragspartner ist – soweit im individuellen Angebot nichts anderes ausdrücklich ausgewiesen ist – die DC Umzug OG, Richtstraße 44a, 9500 Villach, Österreich, FN 665954 w.

Die AGB gelten insbesondere für Wohnungs-, Haus-, Keller-, Dachboden-, Garagen-, Lager-, Büro- und Firmenräumungen, Haushalts- und Verlassenschaftsauflösungen, Messie-Räumungen, Teilräumungen sowie für vereinbarte Sortier-, Demontage-, Abtransport-, Verwertungs-, Entsorgungs- und besenreine Übergabeleistungen.

Verbraucher und Unternehmer werden nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beurteilt. Zwingende Verbraucherrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Abweichende AGB eines unternehmerischen Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung der DC Umzug OG.

AGB-Kontrolle§§ 864a, 879 ABGB
VerbraucherschutzKSchG / FAGG
02 Anfrage, Angebot und VertragsabschlussKostenlose Anfrage, Besichtigung und verbindliche Beauftragung klar getrennt

Eine Anfrage über Website, Telefon, E-Mail oder WhatsApp ist grundsätzlich unverbindlich. Auch eine Besichtigung ist noch keine Auftragserteilung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein verbindliches Angebot innerhalb der angegebenen Frist angenommen wird, eine Auftragsbestätigung erfolgt oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers mit der vereinbarten Leistung begonnen wird.

Angebote beruhen auf den Angaben des Auftraggebers, übermittelten Fotos oder Videos und – sofern durchgeführt – auf der Besichtigung vor Ort. Angaben auf der Website zu Preisen oder Leistungsbeispielen dienen der Orientierung und ersetzen kein individuelles Angebot.

Ein Preis gilt nur dann als Fixpreis, wenn dies im Angebot ausdrücklich so bezeichnet ist. Der Fixpreis gilt für den dort beschriebenen Leistungsumfang und die zugrunde gelegten tatsächlichen Verhältnisse.

03 Leistungsumfang der EntrümpelungRäumung, Sortierung, Demontage, Abtransport, Entsorgung und Übergabe

Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und den individuellen Vereinbarungen.

Je nach Beauftragung können insbesondere enthalten sein:

  • Entrümpelung und Räumung von Wohnungen, Häusern, Kellern, Dachböden, Garagen, Lagern, Büros und Gewerbeflächen,
  • Haushaltsauflösungen und Verlassenschaftsräumungen,
  • Messie- und stark belastete Räumungen nach gesonderter Einschätzung,
  • Sortierung, Trennung und Vorbereitung von Gegenständen,
  • Demontage von Möbeln und vereinbarten Einbauten,
  • Abtransport, Wiederverwendung, Verwertung und Entsorgung im vereinbarten Umfang,
  • besenreine Übergabe sowie zusätzliche Reinigung nur, wenn ausdrücklich vereinbart.

Leistungen, die im Angebot nicht genannt sind, gelten nicht automatisch als mitbeauftragt. Nachträgliche Zusatzwünsche werden – soweit organisatorisch möglich – vor Ausführung abgestimmt und gesondert verrechnet.

04 Besichtigung und KalkulationsgrundlageObjekt, Füllgrad, Zugänglichkeit und besondere Risiken bestimmen den Aufwand

Wird eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung angeboten, dient sie der realistischen Einschätzung von Umfang, Personalbedarf, Fahrzeugen, Transportwegen, Demontage, Sortierung und Entsorgungsaufwand.

Der Auftraggeber hat alle für die Kalkulation wesentlichen Umstände vollständig und richtig mitzuteilen, insbesondere weitere Räume, Nebengebäude, versteckte Lagerbereiche, lange Tragewege, fehlende Aufzüge, schwere Gegenstände, außergewöhnlichen Füllgrad, Schädlingsbefall, Schimmel, starke Verschmutzung oder bekannte Problemstoffe.

Weichen die tatsächlichen Verhältnisse erheblich von der Kalkulationsgrundlage ab, wird vor nicht bloß geringfügigen Zusatzleistungen eine Abstimmung über Umfang und Mehrkosten vorgenommen. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Einhaltung zwingender Vorschriften bleiben vorbehalten.

05 Zugang, Zufahrt und Mitwirkung des AuftraggebersFreier Zugang und notwendige Genehmigungen ermöglichen einen reibungslosen Ablauf

Der Auftraggeber sorgt zum vereinbarten Termin für freien und rechtlich zulässigen Zugang zu allen beauftragten Bereichen sowie – soweit erforderlich – für geeignete Zufahrts- und Parkmöglichkeiten.

Notwendige Zustimmungen von Eigentümern, Miteigentümern, Vermietern, Hausverwaltungen oder sonstigen Berechtigten sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen, sofern ihre Beschaffung nicht ausdrücklich durch DC Entrümpelung übernommen wurde.

Zusätzliche Wartezeiten, außergewöhnliche Tragewege, gebührenpflichtige Parkflächen, behördliche Kosten oder vergebliche Anfahrten können nach tatsächlichem Zusatzaufwand verrechnet werden, soweit sie nicht bereits im Preis enthalten und nicht von DC Entrümpelung verursacht sind.

06 Verfügungsberechtigung und Freigabe von GegenständenNur eindeutig freigegebene Bereiche und Sachen werden geräumt

Der Auftraggeber bestätigt, dass er Eigentümer der zu räumenden Gegenstände ist oder über eine ausreichende Berechtigung bzw. Vollmacht verfügt, über diese zu verfügen und ihre Räumung, Verwertung oder Entsorgung zu beauftragen.

Geräumt werden nur die im Auftrag bezeichneten oder vor Ort eindeutig freigegebenen Bereiche und Gegenstände. Bereiche, die nicht freigegeben sind, werden nicht bewusst geräumt.

Erkennbare persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck, Schlüssel, Datenträger, Urkunden oder offensichtlich wertvolle Gegenstände werden nicht gezielt entsorgt, sondern – soweit im üblichen Arbeitsablauf erkennbar – zur Klärung ausgesondert.

Für Schäden, die aus einer unrichtigen Zusicherung der Verfügungsberechtigung entstehen, gelten die gesetzlichen Verantwortlichkeits- und Schadenersatzregeln.

07 Wertgegenstände, Wiederverwendung und WertanrechnungWertanrechnung nur transparent und ausdrücklich vereinbart

Eine automatische Anrechnung vermeintlicher Werte findet nicht statt. Eine Wertanrechnung wird nur berücksichtigt, wenn sie im Angebot oder in einer sonstigen Vereinbarung ausdrücklich festgehalten ist.

Eine mögliche Anrechnung orientiert sich insbesondere an Zustand, Vollständigkeit, realistischer Verwertbarkeit, aktueller Nachfrage sowie dem mit Abbau, Transport, Lagerung oder Verkauf verbundenen Aufwand. Ein früherer Kaufpreis ist kein garantierter Wiederverkaufswert.

Gegenstände, die ausdrücklich zur Räumung und Verwertung oder Entsorgung freigegeben wurden, dürfen im Rahmen des Auftrags – soweit rechtlich zulässig – der Wiederverwendung, stofflichen Verwertung oder ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt werden.

08 Entsorgung und AbfallrechtAWG-konforme Übergabe und umweltgerechte Verwertung oder Beseitigung

Soweit der Auftrag die Entsorgung umfasst, beauftragt der Auftraggeber ausdrücklich die umweltgerechte Verwertung oder Beseitigung der vom Auftrag erfassten Abfälle.

Abfallrechtlich relevante Tätigkeiten werden ausschließlich im Umfang der jeweils bestehenden gesetzlichen Berechtigungen durchgeführt. Soweit eine besondere Berechtigung für Sammlung oder Behandlung erforderlich ist, erfolgt die Übernahme bzw. weitere Behandlung nur im zulässigen Umfang oder durch entsprechend berechtigte Abfallsammler oder -behandler.

Soweit DC Entrümpelung im Einzelfall lediglich als Transporteur im Auftrag des Abfallbesitzers tätig wird, richten sich die abfallrechtliche Verantwortung und der Zeitpunkt des Übergangs der Verantwortung zwingend nach dem AWG 2002.

Illegale Ablagerungen oder eine Entsorgung außerhalb zugelassener bzw. rechtlich zulässiger Wege sind nicht Bestandteil des Leistungsangebots.

Abfallübergabe§ 15 AWG 2002
Sammlung / Behandlung§ 24a AWG 2002
09 Problemstoffe, Sonderabfälle und GesundheitsgefahrenChemikalien, Asbest, medizinische Abfälle und besondere Belastungen müssen vorab gemeldet werden

Problemstoffe, gefährliche Abfälle, Chemikalien, Treibstoffe, größere Mengen an Lacken oder Lösungsmitteln, Asbest oder asbestverdächtige Materialien, medizinische Abfälle, Spritzen, kontaminierte Stoffe und vergleichbare Sonderabfälle sind vor Vertragsabschluss bekanntzugeben.

Solche Stoffe sind nur umfasst, wenn ihre rechtmäßige Übernahme und der konkrete Umgang ausdrücklich vereinbart wurden. Erforderliche Spezialunternehmen, Analysen, Schutzmaßnahmen, Verpackungen, Deponie- oder Entsorgungsgebühren können gesondert verrechnet werden.

Werden während der Arbeiten unerwartete Gefahren wie starke Schimmelbelastung, Schädlingsbefall, Fäkalien, biologische Kontamination, statische Risiken oder unbekannte Gefahrstoffe festgestellt, dürfen die Arbeiten aus Sicherheitsgründen unterbrochen werden, bis eine fachgerechte und rechtlich zulässige weitere Vorgehensweise geklärt ist.

10 Demontage und Arbeiten an EinbautenMöbelabbau ist möglich – konzessionspflichtige Installationen nur durch Befugte

Demontagearbeiten an Möbeln, Regalen, Küchenbestandteilen oder sonstigen Einbauten werden nur im vereinbarten Umfang ausgeführt.

Der Auftraggeber hat auf bekannte Vorschäden, instabile Konstruktionen, verdeckte Befestigungen, Sonderanfertigungen oder besondere Materialien hinzuweisen. Besteht bei erkennbar alten oder vorgeschädigten Gegenständen ein erhöhtes Bruch- oder Beschädigungsrisiko, wird die weitere Vorgangsweise nach Möglichkeit abgestimmt.

Arbeiten an Gas-, Wasser-, Heizungs- oder Elektroinstallationen sowie andere Tätigkeiten, die eine besondere gewerbliche oder fachliche Befugnis voraussetzen, werden nur ausgeführt, wenn sie ausdrücklich vereinbart und durch entsprechend befugte Personen erbracht werden.

11 Besenreine Übergabe und zusätzliche ReinigungBesenrein ist keine Grund- oder Spezialreinigung

Ist eine besenreine Übergabe vereinbart, umfasst diese grundsätzlich die Entfernung der vom Auftrag erfassten Gegenstände und groben losen Verschmutzungen sowie das einfache Auskehren der geräumten Bereiche.

Nicht automatisch umfasst sind insbesondere Grundreinigung, Fensterreinigung, Desinfektion, Geruchsneutralisation, Schädlingsbekämpfung, Entfernung fest anhaftender Verschmutzungen, Malerarbeiten, Bodenreparaturen, bauliche Instandsetzung oder Sonderreinigung nach Messie- bzw. Hygienebelastungen.

Solche Zusatzleistungen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.

12 Termin, Leistungszeit und ÜbergabeVerbindliche Fixtermine nur bei ausdrücklicher Zusage

Vereinbarte Termine werden sorgfältig geplant. Eine bestimmte Beginn-, Ankunfts- oder Fertigstellungszeit gilt nur dann als verbindlicher Fixtermin, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Nach Abschluss kann der Auftraggeber die geräumten Bereiche besichtigen. Arbeits-, Übergabe- oder Leistungsnachweise können schriftlich oder elektronisch bestätigt werden. Eine Bestätigung dokumentiert den Ablauf, bedeutet aber keinen Verzicht auf zwingende Gewährleistungs- oder Schadenersatzrechte.

Verzögerungen durch Verkehr, behördliche Maßnahmen, extreme Witterung, technische Ausfälle trotz ordnungsgemäßer Wartung oder andere nicht beherrschbare Ereignisse werden nach den gesetzlichen Regeln beurteilt.

13 Fixpreis, Preise und ZusatzkostenTransparenter Preis für den vereinbarten Umfang – Änderungen werden vorher abgestimmt

Maßgeblich ist der im Angebot vereinbarte Preis. Bei Verbrauchern verstehen sich Preisangaben, soweit nicht eindeutig anders ausgewiesen, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Ein schriftlich vereinbarter Fixpreis bleibt für den beschriebenen Leistungsumfang bestehen. Mehrkosten kommen insbesondere in Betracht, wenn sich der Auftrag nachträglich erweitert oder bei Vertragsabschluss nicht erkennbare bzw. nicht mitgeteilte Umstände zu einem erheblichen Zusatzaufwand führen, zum Beispiel zusätzliche Räume, wesentlich höheres Volumen, längere Tragewege, Sonderdemontage, unerwartete Problemstoffe, Spezialentsorgung oder zusätzliche Reinigung.

Nicht bloß geringfügige Zusatzkosten werden grundsätzlich vor Ausführung abgestimmt. Gesetzlich notwendige, unaufschiebbare Sicherheitsmaßnahmen können davon ausgenommen sein.

Werklohn / EntgeltABGB
AGB / VerbraucherKSchG
14 Zahlung und ZahlungsverzugFälligkeit nach Angebot oder Rechnung – gesetzliche Verzugsfolgen

Fälligkeit, Zahlungsart und etwaige Anzahlungen richten sich nach Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung. Eine Anzahlung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Erforderliche und zweckmäßige Kosten einer rechtmäßigen außergerichtlichen oder gerichtlichen Betreibung können im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden.

Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die einschlägigen unternehmensrechtlichen Verzugsbestimmungen; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

15 Absage, Stornierung und TerminverschiebungKeine pauschale Fantasiegebühr – maßgeblich sind Vertrag, tatsächlicher Aufwand und Gesetz

Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern, insbesondere nach dem FAGG, bleiben von dieser Regelung unberührt.

Wird ein bereits verbindlich beauftragter Termin außerhalb eines gesetzlichen Rücktrittsrechts abgesagt oder so kurzfristig verschoben, dass bereits disponierte Leistungen nicht anderweitig genutzt werden können, richten sich mögliche Entgelt- oder Schadenersatzansprüche nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Anrechnung ersparter Aufwendungen.

Nachweislich bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten – etwa behördliche Gebühren, bestellte Spezialleistungen oder entsorgungsbezogene Vorleistungen – können im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden, wenn sie durch die Absage verursacht wurden.

Eine pauschale Stornogebühr gilt nur, wenn sie wirksam und transparent vereinbart wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Werkvertrag / Unterbleiben§ 1168 ABGB
Fernabsatz / AuswärtsgeschäftFAGG
16 Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften14 Tage für Verbraucher, soweit das FAGG anwendbar ist

Schließt ein Verbraucher einen Dienstleistungsvertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen und liegt keine gesetzliche Ausnahme vor, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, das bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses beginnt.

Soll die Entrümpelung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits innerhalb der Rücktrittsfrist beginnen, ist ein ausdrückliches Verlangen zum vorzeitigen Leistungsbeginn erforderlich. Der Verbraucher wird außerdem über die gesetzlichen Folgen einer vollständigen Vertragserfüllung informiert.

Tritt der Verbraucher nach wirksam verlangtem vorzeitigem Leistungsbeginn zurück, kann für die bis zum Rücktritt tatsächlich erbrachten Leistungen ein verhältnismäßiger Betrag geschuldet sein. Bei vollständiger Leistung kann das Rücktrittsrecht unter den Voraussetzungen des FAGG erlöschen.

Rücktrittsfrist§ 11 FAGG
Vorzeitiger Beginn / Folgen§§ 10, 16, 18 FAGG
17 Leistungshindernisse und SicherheitsunterbrechungSicherheit, Zugang und rechtliche Zulässigkeit gehen vor

Kann die Leistung aus Gründen, die nicht von DC Entrümpelung zu vertreten sind, vorübergehend nicht sicher oder rechtmäßig durchgeführt werden, können die Arbeiten bis zur Beseitigung des Hindernisses unterbrochen werden.

Dazu zählen insbesondere fehlender Zutritt, akute Gefahr für Personen oder Gebäude, behördliche Untersagungen, unbekannte Gefahrstoffe, nicht angekündigte Sonderabfälle oder sonstige Umstände, bei denen eine Fortsetzung objektiv unvertretbar wäre.

Die Parteien stimmen nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder eine angepasste Durchführung ab. Zusätzliche Kosten werden nur nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen verrechnet.

18 Subunternehmer, Fachfirmen und EntsorgungspartnerSpezialisierte Leistungen dürfen fachgerecht an geeignete Partner vergeben werden

DC Entrümpelung darf zur Vertragserfüllung geeignete Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer, Transporteure, Fachfirmen sowie – soweit erforderlich – berechtigte Abfallsammler oder -behandler einsetzen.

Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten der DC Umzug OG gegenüber dem Auftraggeber bleiben dadurch unberührt. Ein Anspruch auf die persönliche Leistung bestimmter Mitarbeiter besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei Tätigkeiten, die besondere gewerbe-, abfall-, sicherheits- oder fachrechtliche Berechtigungen voraussetzen, werden nur entsprechend zulässige Leistungswege eingesetzt.

19 Haftung und bereits vorhandene SchädenGesetzliche Haftung – keine unzulässigen Ausschlüsse gegenüber Verbrauchern

Die Haftung der DC Umzug OG richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Haftungstatbestände und zwingende Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht beschränkt.

Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Personenschäden oder soweit ein Ausschluss nach zwingendem Recht unzulässig wäre.

Für Schäden, die ausschließlich auf bereits vorhandenen Vorschäden, verborgenen Material- oder Konstruktionsmängeln, unrichtigen Weisungen, fehlender Berechtigung des Auftraggebers oder eigenmächtigen Eingriffen Dritter beruhen, haftet DC Umzug OG nur nach Maßgabe der gesetzlichen Zurechnungsregeln.

Vor Arbeitsbeginn erkennbare besondere Risiken oder Vorschäden können dokumentiert werden. Dies dient der Beweissicherung und stellt keine Einschränkung gesetzlicher Ansprüche dar.

Schadenersatz§§ 1295 ff ABGB
Verbraucher§ 6 KSchG
20 Schadensmeldung, Beweissicherung und SchadensminderungSichtbare Auffälligkeiten möglichst zeitnah dokumentieren

Der Auftraggeber wird gebeten, erkennbare Schäden oder Abweichungen möglichst zeitnah mitzuteilen und – soweit zumutbar – durch Fotos oder andere geeignete Unterlagen zu dokumentieren.

Eine nicht sofort erfolgte Meldung führt gegenüber Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche. Zwingende gesetzliche Anzeige-, Beweis- oder Verjährungsregeln bleiben unberührt.

Beide Parteien sollen zumutbare Maßnahmen setzen, um eine Vergrößerung eines Schadens zu vermeiden und eine sachliche Klärung zu ermöglichen.

21 GewährleistungGesetzliche Rechte bleiben bestehen

Für mangelhafte Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder vor Kenntnis eines Mangels unzulässig eingeschränkt.

Soweit rechtlich vorgesehen und sachlich möglich, ist DC Umzug OG Gelegenheit zu geben, einen behebbaren Mangel innerhalb angemessener Frist zu prüfen und zu verbessern.

Kein von DC Umzug OG zu vertretender Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung ausschließlich aus bereits bestehenden Schäden, natürlichem Verschleiß, ungeeigneten Materialien, unrichtigen Weisungen des Auftraggebers oder nachträglichen Eingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte resultiert.

Gewährleistung§§ 922 ff ABGB
Verbraucher§ 9 KSchG
22 Datenschutz und KommunikationKontakt-, Angebots- und Auftragsdaten

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Rechtsgrundlagen insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Vertragsdurchführung, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.

Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf dc-entruempelung.at.

Der Auftraggeber darf Kontaktdaten oder personenbezogene Informationen Dritter nur übermitteln, wenn hierfür eine ausreichende Berechtigung besteht.

Vertragsbezogene Kommunikation kann – soweit keine zwingende andere Form vorgeschrieben ist – per E-Mail oder über sonst vereinbarte elektronische Kommunikationswege erfolgen.

23 Anwendbares Recht und GerichtsstandÖsterreichisches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherrechte

Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht anzuwenden. Bei Verbrauchern gilt eine Rechtswahl nur insoweit, als sie nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzieht, soweit solche Bestimmungen nach internationalem Privatrecht anwendbar sind.

Für Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der DC Umzug OG vereinbart.

Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlich zulässigen Gerichtsstände. Insbesondere werden die Schutzbestimmungen des § 14 KSchG nicht eingeschränkt.

Verbrauchergerichtsstand§ 14 KSchG
Internationale VerbraucherverträgeArt. 6 Rom-I-VO
24 Änderungen, Ergänzungen und salvatorische RegelungIndividuelle Vereinbarungen bleiben maßgeblich

Änderungen oder Ergänzungen eines konkreten Auftrags werden nachvollziehbar zwischen den Parteien vereinbart. Änderungen dieser AGB wirken grundsätzlich nur für zukünftige Vertragsabschlüsse, sofern nicht im Einzelfall wirksam etwas anderes vereinbart wird.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

Gegenüber Verbrauchern findet keine geltungserhaltende Reduktion einer unwirksamen Klausel zu deren Nachteil statt.

25 Stand der AGB und KontaktAktualisierte Fassung für DC Entrümpelung

Stand: 27. August 2026.

Geschäftsbezeichnung: DC Entrümpelung
Vertragspartner: DC Umzug OG
Richtstraße 44a, 9500 Villach, Österreich
FN 665954 w – Landesgericht Klagenfurt
Telefon: +43 664 131 19 05
E-Mail: office@dc-entruempelung.at

Bei Fragen zum konkreten Leistungsumfang oder zu einer Vertragsklausel ist die individuelle schriftliche Vereinbarung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung maßgeblich.

Information für Verbraucherverträge

Rücktrittsbelehrung nach dem FAGG

Diese Information betrifft Verbraucher, wenn ein Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und keine gesetzliche Ausnahme greift.

Relevante Rechtsquellen & offizielle Nachweise

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Wir erklären Ihnen vor der Beauftragung transparent, welche Räume, Arbeiten, Entsorgungswege und Zusatzleistungen im individuellen Angebot enthalten sind.